Hausordnung

Regeln, wozu ?

Freiheit und Individualismus sind Grundprinzipien unserer Gesellschaft. Immer und tun lassen, was einem gerade in den Sinn kommt, kann man aber nur, wo man dadurch niemand anderen in seiner Freiheit begrenzt. In einer Wohnanlage teilen wir uns viele Dinge. Offensichtlich sind dabei Treppenhaus und Wege. Weniger bewusst ist einem die gegenseitige Beeinflussung im Bereich Schall/Lärm, Licht und Luft.

Die Hausordnung gibt einen gemeinsamen Rahmen welche Beeiträchtigungen wir gegenseitig zulassen, und an welchem Punkt Rücksicht auf die Bedürfnisse der Mitbewohner erwartet wird. Regeln geben inbesondere dort einen hilfreichen Rahmen, wo der Einzelne die Auswirkung seines Handelns nicht vollständig überblickt. Wichtigste Elemente sind hierbei:

  • Ruhezeiten – jeder Mensch benötigt seinen Schlaf und dafür ein störungsfreies Umfeld. Biologisch bedingt, wachen wir durch laute oder plötzliche Geräusche sowie bei Licht auf. Es braucht daher eine allgmeine Zusicherung, für eine Zeit der Ruhe im Haus und Umfeld, damit jeder die notwendige Erholung bekommt. Sie orientiert sich an dem allgemeinen biologischen Tagesryhmthus und geht von
    22:00 Uhr – 6:00 Uhr
  • Auch wenn es hoffentlich niemals notwendig wird, für den Fall eines Brandes, ist das Treppenhaus unser Fluchtweg und umgekehrt der Zugang für Rettungskräfte bei medizinischen Notfällen. Aus diesem Grund dürfen im Treppenhaus keine Gegenstände gelagert werden
  • Die Wege zu den Häusern und in der Gartenanlage sind vorranging für Fußgänger gedacht. Radfahrer müssen sich gegenüber Fußgängern so verhalten, dass diese sich in keiner Weise genötigt und bedrängt fühlen oder gar erschrecken. Hierzu dient die Vorgabe der Schrittgeschwindigkeit.
  • Es gibt sehr unterschiedliche Verhältnisse der verschiedenen Menschen zu Hunden. Menschen die Angst vor Hunden (oder allgemein vor Tieren) haben, sollen sich sich in der Gartenanlage und der Treppenhäusern ohne Sorge bewegen können. Daher gilt hier die Leinenpflicht.
  • Niemand soll auf seinem Weg durch die Anlage oder beim Spielen auf den Spielplätzen und Wiesen befürchten müssen, seine Schuhe/Füße durch Hundekot zu verschmutzen. Daher ist Hundekot durch den jeweiligen Hundeführer unverzüglich zu entfernen. Um eine Verschmutzung auf Flächen, die von Kindern unbedarft bespielt werden können, in jedem Fall zu unterbinden, sind Hunde von der Aue und den Spielplätzen komplett fernzuhalten.

Komplette Hausordnung

  • Angst vor Hunden ist menschlich

    Menschen, die nicht sorgsam an die Gemeinschaft mit Hunden herangeführt wurden, folgen dem uns allen inneliegenden Urinstinkt, ein Wesen mit den Merkmalen eines Raubtiers zu fürchten. Jede Begegnung mit einem Hund ist für diese Personen ein Stressmoment. Dieser wird um so schlimmer, wenn der Führer eines Hundes diesen nicht von einer möglichen Annäherung oder aggressivem Verhalten abhält.

    Für diese Menschen ist ein Spaziergang auf Wegen, auf denen auch Hunde ausgeführt werden keine Freude. Entsprechend meiden Sie mit der Zeit bestimmte Wege und Uhrzeiten. Hundeführer, diese diese Umstände ignorieren, verwehren ihren Mitbürgern das Recht auf freie Bewegung im öffentliche Raum. Besonders hart trifft es dabei Kinder, denen es so erschwert bis unmöglich gemacht wird, selbständig und angstfrei zwischen Spielplätzen, Ballspielflächen und Zuhause wechseln.

    In unserer Wohnanlage sollen sich alle Anwohner und Besucher sicher und geborgen fühlen können. Daher gelten die im Stadtgebiet von Berlin vorgegebenen Regeln, die das Ausführen von Hunden nur an der Leine gestattet. Dies ist ein Kompromiss, zwischen den Bedürfnissen der Menschen, die gerne einen Hund halten wollen und der Tatsache, das es nun mal Menschen gibt Angst vor Hunden haben.

    Die Hundehalter sind verantwortlich dafür zu Sorgen, dass die Ihnen eingeräumte Möglichkeit, einen Hund zu halten, nicht die Freiheit ihrer Mitmenschen einschränkt.